(Stand 14. Juni 2023)
Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. “Käufer” statt “Käufer*In” oder “Käuferinnen und Käufer”. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
- Geltungsbereich
Die Habsburg Fine Arts AG, Mitteldorf 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein, Handelsregisternummer FL-0002.706.394-0 (kurz die „Gesellschaft“ oder „Wir“) ist eine nach liechtensteinischem Recht errichtete Aktiengesellschaft.
Der Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Edelsteinen, Schmuck, Kunst und anderen Wertgegenständen (kurz „Edelsteine„). Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft das Gemstone Digital Ecosystem und begibt den Habsburg Gemstone Token (kurz „GEM-Token„), sowie weitere von der Gesellschaft ausgegebenen Token (gemeinsam „GEM„) unter Verwendung des ERC-20-Standards von Ethereum (kompatibler Smart Contract auf der Ethereum-Blockchain) in Form des darauf beruhenden Polygon Datenprotokolls (Ethereum-Sidechain).
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tokenbedingungen (kurz „AGB“) gelten (1.) für sämtliche auf einen Erwerb von Edelsteinen gerichtete Rechtsgeschäfte sowie (2.) für den Erwerb von GEM zwischen der Gesellschaft einerseits sowie Ihnen (kurz „Käufer“ oder „Sie“) andererseits.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Käufer finden folgende Vertrags- und Geschäftsbedingungen in vorgegebener Reihenfolge Anwendung:
- das dem jeweiligen Einzelvertrag zugrundeliegende Angebot;
- diese AGB samt Garantiebedingungen und Versandkostenübersicht.
Ungeachtet oben angeführter Reihenfolge kommt es, ausser im Falle einer ausdrücklichen gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung, zur ausschliesslichen Anwendung dieser AGB samt Garantiebedingungen und Versandkostenübersicht. Damit gemeint ist, dass keine anderen AGB des Käufers zur Anwendung gelangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer dem Vertragsabschluss seine eigenen AGB zugrunde legt.
- Vertragsabschluss
Ein Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Käufer betreffend den Erwerb des Kaufgegenstandes oder den Erwerb des GEM kommt wie folgt zustande:
- Ausdrückliche Annahmeerklärung einer Bestellung des Käufers über den Webshop (habsburgfinearts.com, welcher auch über die Website www.habsburgfinearts.com zu erreichen ist) durch die Gesellschaft; oder
- Unterzeichnung des von der Gesellschaft schriftlich unterbreiteten Angebots durch den Käufer.
Ein Vertragsabschluss muss nicht in den von der Gesellschaft für ihre Geschäftszwecke dauernd benutzten Räume erfolgen, sondern kann auch ausserhalb dieser erfolgen. Die Rücktrittsrechte gemäss Punkt III.10 oder III.11 oder Punkt IV.8 sind in diesen Fällen entsprechend anwendbar, sofern der Verbraucher als Konsument iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu qualifizieren ist (nachfolgend „Konsument“).
Die Darstellung der Kaufgegenstände im Webshop ist freibleibend und stellt somit kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags von der Gesellschaft dar. Der Käufer wird dadurch lediglich aufgefordert seinerseits ein Angebot mittels Abschlusses des Bestellvorganges (Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“).
Keine der dargestellten Informationen oder Analysen sind als Grundlage für eine Anlageentscheidung gedacht, und es sind keine spezifischen Empfehlungen beabsichtigt, und die Dienstleistungen der Gesellschaft und die Website bieten keine Anlage- oder Finanzprodukte an und sind auch nicht als solche zu verstehen.
Alle Angaben auf der Website der Gesellschaft sind ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Gesellschaft behält sich Irrtümer sowie Änderungen vor.
Edelsteine
1. Kaufgegenstand
Kaufgegenstand ist bzw. sind ein oder mehrere Edelsteine in der im jeweiligen Angebot (dem beigegebenen Zertifikat) ausgewiesenen Qualität (kurz „Kaufgegenstand“). Für die Qualität des Kaufgegenstandes ist insbesondere Farbe, Reinheit, Schliff, das Gewicht, die Herkunft, und die Behandlung massgeblich.
Die Gesellschaft sichert keine Wertstabilität bzw. Wertsteigerung des Kaufgegenstandes in der Folge des Vertragsabschlusses zu.
2. Erfüllung
Die Gesellschaft hat den Vertrag ordnungsgemäss erfüllt, wenn sie
- den Kaufgegenstand vereinbarungsgemäss zur Abholung bereitgestellt hat; oder
- wenn es den Kaufgegenstand vereinbarungsgemäss an ein vom Käufer selbst beauftragtes Transportunternehmen übergeben hat (siehe Punkt III.3, Absatz 2); oder
- wenn der Kaufgegenstand an den Käufer vereinbarungsgemäss abgeliefert wurde. (siehe Punkt III.3, Ansatz 1).
Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für den jeweiligen Kaufgegenstand ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, den Kaufgegenstand zur Abholung bereitzustellen oder zu versenden. Sollte dies dennoch erfolgen, gilt Punkt 6 (Eigentumsvorbehalt) entsprechend.
3. Versand, Übergabe und Gefahrenübergang
Wenn die Gesellschaft den Kaufgegenstand versendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand an den Käufer oder an einen von diesem bestimmten, vom Transporteur verschiedenen Dritten, abgeliefert wird.
Der vorherige Absatz gilt jedoch nicht, wenn der Käufer selbst ein Transportunternehmen beauftragt hat, ohne dabei eines von der Gesellschaft vorgeschlagenes Transportunternehmen zu nutzen. In solch einem Fall geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung des Kaufgegenstands an das Transportunternehmen auf den Käufer über. In solch einem Fall obliegt es dem Käufer, eine geeignete Transportversicherung für den Versand des Kaufgegenstandes abzuschliessen.
Wird der Kaufgegenstand mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so hat der Käufer diese ehestmöglich bei der Gesellschaft schriftlich zu reklamieren. Die Verabsäumung einer Reklamation hat keinen Einfluss auf allfällige gesetzliche Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Gewährleistungsrechte.
Wird keine andere Übergabeart oder ein Versand des Kaufgegenstands vereinbart, ist der Kaufgegenstand durch den Käufer persönlich am Firmensitz der Gesellschaft (Mitteldorf 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein) während dessen Öffnungszeiten zu übernehmen. Diesfalls wird der Käufer über die Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Übernahme gesondert informiert.
Die Bereitstellungsmeldung kann telefonisch oder im elektronischen Weg an den Käufer kommuniziert bzw. übermittelt werden. Die Abholfrist beträgt 15 Werktage ab dem Tag der Bereitstellungsmeldung.
Übernimmt eine andere Person als der Käufer den Kaufgegenstand, muss die übernehmende Person der Gesellschaft eine schriftliche Übernahmevollmacht samt Ausweis vorweisen. Die Gesellschaft darf die Übergabe an eine dritte bevollmächtigte Person trotzdem verweigern, wenn die Gesellschaft berechtigte Gründe zur Annahme hat, dass die vorgewiesene Vollmacht unecht ist oder nicht durch den Käufer ausgestellt wurde. Verstreicht in der Folge die Abholfrist nach Punkt III.3, Absatz 4 und kommt es nicht innerhalb von 3 Werktagen zur Klärung der Identität bzw. zur vereinbarungsgemässen Übernahme durch den Käufer, treten die Folgen des Verzugs ein (siehe Punkt III.5).
4. Kaufpreis, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Kaufpreisangaben verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Allfällige Versandkosten sind darin nicht enthalten. Diese werden gesondert ausgewiesen und sind vom Käufer zu tragen.
Die Zahlung des Kaufpreises ist fällig ab dem Datum der Rechnungsstellung des geschuldeten Kaufpreises durch die Gesellschaft.
Nach entsprechender Rechnungsstellung erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises mittels elektronischer Überweisung an das folgende Bankkonto:
IBAN: […]
BIC: […]
Die hierfür massgebliche Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Dies gilt sowohl für Rechnungen über Anzahlungen als auch für einen allfälligen Restkaufpreis.
Barzahlung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes schriftlich vereinbart. In einem solchen Fall wird das Geschäft Zug um Zug, nämlich Zahlung des Kaufpreises gegen Übergabe des Kaufgegenstandes, abgewickelt.
Sämtliche Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Nebenspesen (zB Versandkosten), dann auf allfällige Zinsen und schliesslich auf den Kaufpreis verrechnet.
5. Verzug und Rücktritt
Verzögert sich der vereinbarte Übergabetermin, kann der Käufer unter der Setzung einer Nachfrist von zumindest 15 Werktagen ab dem ursprünglich vereinbarten Übergabetermin vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Etwaige bereits geleistete Anzahlungen oder Nebenspesen sind dem Käufer verzinst mit einem Zinssatz von 4 % p.a. ohne unnötigen Aufschub zurückzuerstatten.
Im Falle eines Zahlungsverzugs darf die Gesellschaft dem Käufer angemessene Mahnspesen und Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. vom ausständigen Kaufpreis verrechnen. Die Verzugszinsen beginnen zu laufen ab (und einschliesslich) dem Datum der ersten Mahnung bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
Wird der Kaufgegenstand von der Gesellschaft zur Abholung bereitgestellt und durch den Käufer nicht vereinbarungsgemäss übernommen, sind die mit den Aufbewahrungsmassnahmen verbundenen Kosten, die aus Verschulden des Käufers erforderlich werden, vom Käufer zu tragen. Etwaige darüberhinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Haftung von der Gesellschaft für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist in diesem Fall ausgeschlossen, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist.
Die Gesellschaft darf nach fruchtlosem Ablauf der Abholfrist vom Kaufvertrag schriftlich zurücktreten; Die Gesellschaft darf in ihrem Ermessen eine angemessene Nachfrist zur Abholung des Kaufgegenstands setzen. Im Falle eines Vertragsrücktritts ist dem Käufer ein bereits bezahlter Kaufpreis abzüglich der bereits entstandenen Kosten und einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zurückzuüberweisen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wurde der Kaufgegenstand vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenspesen (zB Versandkosten) an den Käufer übergeben, verbleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung samt Nebenspesen im Eigentum der Gesellschaft.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss §§ 922 ff ABGB sowie §§ 10ff KSchG.
Handelt es sich beim Kaufgegenstand um eine gebrauchte Ware, ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab der Übergabe des Kaufgegenstandes beschränkt.
Allfällige von der Gesellschaft auf einen Kaufgegenstand gewährten Garantien unterliegen eigenen Garantiebedingungen. Garantieansprüche schränken die Gewährleistungsrechte des Käufers nicht ein.
8. Haftung
Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die schuldhaft verursacht wurden. Für entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und sonstige Folgeschäden sowie aus Ansprüchen Dritter, haftet die Gesellschaft im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht. Diese Haftungseinschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.
9. Ausschluss von sonstigen Anfechtungen
Für den Fall, dass der Käufer als Unternehmer iSd KSchG zu qualifizieren ist, ist eine Anfechtung, Auflösung, Kündigung oder Anpassung des Rechtsgeschäfts aus Gründen des Irrtums oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausgeschlossen. Ebenso ist die Anfechtung des Rechtsgeschäfts wegen der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ausgeschlossen.
Für Konsumenten ist dieser Ausschluss unbeachtlich.
10. Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) für Konsumenten
Ist der Käufer ein Konsument und hat seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.
Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift von der Gesellschaft, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts, enthält, an den Käufer, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Käufer den Besitz an der Ware erlangt.
Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Gesellschaft oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Käufer im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Strasse in die von der Gesellschaft für ihre geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
Das Rücktrittsrecht steht dem Käufer insbesondere nicht zu,
- wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Gesellschaft oder dessen Beauftragten zwecks Schliessung dieses Vertrages angebahnt hat;
- wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten (Gesellschaft und dem Käufer) oder ihren Beauftragten vorangegangen sind;
- bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 20 Franken, oder wenn das Geschäft nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 70 Franken nicht übersteigt,
- bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder
- bei Vertragserklärungen, die der Käufer in körperlicher Abwesenheit von der Gesellschaft abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu von der Gesellschaft gedrängt worden ist.
Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Die Folge des Rücktritts ist die Rückabwicklung des gegenständlichen Vertrags. Allfällige jeweils erbrachte Leistungen sind sowohl von der Gesellschaft als auch vom Käufer zurückzustellen.
Einem Unternehmer steht dieses Rücktrittsrecht nicht zu.
11. Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) für Konsumenten
Der Konsument kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt
- mit dem Tag, an dem der Konsument oder ein vom Konsumenten benannter, nicht als Beförderer tätiger, Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
- wenn der Konsument mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Konsument oder ein vom Konsument benannter, nicht als Beförderer tätiger, Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
- bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Konsument oder ein vom Konsument benannter, nicht als Beförderer tätiger, Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.
Das Rücktrittsrecht steht dem Käufer insbesondere nicht zu, wenn
- der Kaufgegenstand nach Kundenspezifikationen angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist; oder
- der Preis des Kaufgegenstandes von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die Gesellschaft keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können.
Der Rücktritt gilt als rechtzeitig ausgeübt, wenn die Erklärung über den Rücktritt vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
Folge des Rücktritts ist die Rückabwicklung des gegenständlichen Vertrags.
Allfällige jeweils erbrachte Leistungen sind sowohl von der Gesellschaft als auch vom Käufer zurückzustellen.
Einem Unternehmer steht dieses Rücktrittsrecht nicht zu.
12. Ausübung des Rücktrittsrechts
Die Ausübung des Rücktrittsrechts gemäss KSchG und dem FAGG ist an keine Form gebunden. Der Käufer kann das Rücktrittsformular hier [link] abrufen. Das Formular ist auszufüllen und entweder postalisch an Mitteldorf 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein oder elektronisch an office@habsburgfinearts.com zu schicken.
- Gemstone Digital Ecosystem
1. GEM
Der GEM-Token ist ein tokenisierter Mehrzweckgutschein („multi-purpose voucher“). Der GEM-Token kann gegenüber der Gesellschaft zum Bezug von Edelsteinen aus der Kollektion der Gesellschaft („Royal Portfolio“) und zum Bezug von Dienstleistungen der Gesellschaft eingelöst werden.
Im Einzelnen bietet der GEM folgende Möglichkeiten:
- Mittels des GEM-Token können Edelsteine und Schmuck aus dem Royal Portfolio bezogen werden. Der GEM-Token stellt einen tokenisierten Warenbezugsgutschein auf die Auslieferung von im Voraus bezahlter Handelsware (Edelsteine des Royal Portfolio) dar. Ein Anteil am Royal Portfolio stellt der GEM-Token nicht dar. Eigentumsrechte an den Edelsteinen sind mit dem GEM-Token nicht verbunden. Ein Eigentumswechsel an den Edelsteinen vollzieht sich unter den in Punkt III.3. dargelegten Bedingungen.
- Mittels des GEM-Token können zudem verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Edelsteinen bezogen werden. Die Beschreibung dieser Dienstleistungen und deren Bedingungen werden mittels Publikation bekannt gegeben.
Die GEM tragen oder übertragen dem Käufer keine Rechte an der Gesellschaft, insbesondere keine Stimm- oder Beteiligungsrechte. Ferner tragen oder übertragen die GEM keinen Zinsanspruch und kein Rückerstattungsanspruch gegen die Gesellschaft. Der GEM hat keine Laufzeit. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der GEM kein Wertpapier oder Finanzinstrument ist.
Bei dem Angebot der GEM handelt es sich nicht um ein öffentliches Angebot von Eigen- oder Fremdkapital. Daher fällt der GEM nicht unter die Wertpapiergesetze oder Prospektvorschriften.
Diese AGB oder jedes andere Dokument, das von der Gesellschaft erstellt und unterzeichnet wurde, sowie die Website und ihr Inhalt stellen kein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien oder Wertpapieren dar.
2. Plattform
Die Gesellschaft unterhält, eine Plattform auf der Grundlage der Blockchain-Technologie („Plattform“), auf der GEM-Token gegen Zahlung des angeschlagenen Kaufpreises erworben werden können. Bei der Plattform handelt es sich um eine Blockchain-basierte Online-Plattform.
3. Kaufpreis, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Hinsichtlich des Kaufpreises, der Rechnungslegung und der Zahlungsbedingungen wird auf Punkt III.4. dieser AGB verwiesen.
4. Übertragung
Zur Erfüllung des Vertrages über den GEM, überträgt die Gesellschaft die Verfügungsberechtigung am GEM entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen auf den Käufer nach den Regeln des VT-Systems, d.h. auf ein geeignetes Speichermedium (Wallet) des Käufers.
Die GEM dürfen nach erfolgtem Erwerb an Dritte übertragen werden.
5. Risiken und Pflichten der Käufer
Jeder Käufer versteht und akzeptiert, dass das Gemstone Digital Ecosystem fortlaufenden Entwicklungen unterworfen ist. Aufgrund von unvorhersehbaren wesentlichen konzeptionellen, technischen und kommerziellen Änderungen vor der endgültigen Freigabe oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Freigabe der Plattform, kann die Gesellschaft die Plattform und/oder GEM ändern, und/oder aktualisieren (auch im Wege einer „Hard-Fork„).
Jeder Käufer erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn er sich entscheidet, nicht an einer solchen Änderung und/oder Aktualisierung (einschliesslich einer „Hard-Fork“) teilzunehmen, er die GEM nicht mehr nutzen darf.
Der Käufer anerkennt und übernimmt ausdrücklich die folgenden Risiken durch den Erwerb und das Halten von GEM:
5.1 Technische Risiken
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, eine Not-Stopp-Funktionalität zu implementieren und auszuführen, um den Verteilungsprozess zu stoppen. Die Nutzung dieser Funktion liegt im Ermessen der Gesellschaft und darf nur in bestimmten Situationen genutzt werden, wie z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen, schwerwiegenden Problemen mit der Netzwerkleistung, der Benachteiligung aller Käufer oder jeder Art von materiellem Angriff auf die GEM, die Plattform der Gesellschaft, die Website oder das Ethereum-Netzwerk.
Jeder Käufer versteht und akzeptiert, dass sich das Ethereum-Blockchain-System, die zugrundeliegende Software-Anwendung und die Software-Plattform noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden und nicht erprobt sind, weshalb es keine Garantie dafür gibt, dass der Prozess der Erstellung und Übertragung von Token ununterbrochen oder fehlerfrei abläuft und weshalb ein inhärentes Risiko besteht, dass die Software Schwächen, Sicherheitslücken oder Fehler enthält, die unter anderem den vollständigen Verlust von digitalen Vermögenswerten oder GEM verursachen können.
5.2 Rechtliche Risiken
Es besteht das Risiko, dass die GEM und andere digitale Vermögenswerte in einigen Rechtsordnungen als Wertpapier betrachtet werden oder dass sie in Zukunft als Wertpapier betrachtet werden könnten. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung und Garantie dafür ab, wenn die GEM in Rechtsordnungen als Wertpapiere gelten. Jeder Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die rechtlichen oder finanziellen Folgen, die sich daraus ergeben, dass GEM in seiner jeweiligen Rechtsordnung als Wertpapier angesehen werden, und erklärt sich damit einverstanden, die Gesellschaft von allen diesbezüglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden und Haftungen freizustellen und schadlos zu halten.
Jeder Käufer ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die Nutzung von GEM in seiner Rechtsordnung rechtmässig ist, und durch die Annahme dieser ABG verpflichtet sich jeder Käufer, GEM nicht zu nutzen, wenn eine solche Handlung in der betreffenden Rechtsordnung nicht rechtmässig ist. Stellt ein Käufer fest, dass die Nutzung von GEM unter diesen AGB in seiner Rechtsordnung nicht rechtmässig ist, sollte er GEM nicht weiter nutzen.
Der Erwerb von kryptografischen Token und deren Umtausch in andere kryptografische Token wird höchstwahrscheinlich weiterhin von verschiedenen Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt geprüft werden, was bisher zu verschiedenen Reaktionen und regulatorischen Auswirkungen geführt hat. Die rechtliche Fähigkeit der Gesellschaft, (i) GEM zu vertreiben und die Plattform zur Verfügung zu stellen (ii) und GEM als Gegenleistung für Dienstleistungen in einigen Gerichtsbarkeiten zu akzeptieren, kann durch künftige Regulierungen oder rechtliche Massnahmen aufgehoben oder (wesentlich) eingeschränkt werden. Sollte sich mit hoher Sicherheit herausstellen, dass die GEM in ihrer jetzigen Form in einer bestimmten Rechtsordnung nicht legal sind oder sein könnten, wird die Gesellschaft entweder a) den Betrieb in dieser Rechtsordnung einstellen oder b) die GEM und die Plattform so anpassen, dass sie den Vorschriften entsprechen, sofern dies möglich und praktikabel ist.
Jeder Käufer versteht und akzeptiert, dass die Ausgabe von GEM und die Entwicklung des Dienstes aus einer Reihe von Gründen eingestellt werden kann, darunter mangelndes Interesse der Öffentlichkeit, mangelnde Finanzierung, mangelnder kommerzieller Erfolg oder mangelnde Aussichten (z.B. aufgrund von Konkurrenzprojekten). Der Käufer nimmt daher zur Kenntnis, dass es keine Garantie dafür gibt, dass das die Plattform und der Vertrieb von GEM dauerhaft fortgeführt wird.
5.3 Verwahrung und Speicherung
Jeder Käufer ist dafür verantwortlich, geeignete Verarbeitungs- und Speichermedien zu verwenden, die zum Empfang und zur Aufbewahrung der von der Gesellschaft erworbenen GEM, einschliesslich der erforderlichen privaten Schlüssel oder anderer Zugangsdaten, die für den Zugriff auf diese Speichermedien erforderlich sind. Bei Verlust des privaten Schlüssels oder sonstiger Zugangsdaten kann der Zugang zu GEM verloren gehen. Die Gesellschaft ist für derartige Verluste nicht verantwortlich. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Gesellschaft keine Verwahrung von GEM, privaten Schlüsseln oder anderen Zugangsdaten für die Käufer bereitstellt.
Hacker oder andere Gruppen oder Organisationen können versuchen, ihr digitales Speichermedium, die Website oder die Verfügbarkeit von GEM und digitalen Vermögenswerten auf beliebige Weise zu beeinträchtigen. Es besteht auch das Risiko, dass GEM und die Website unbeabsichtigt Schwachstellen oder Fehler im Quellcode enthalten. Die Ethereum-Blockchain ist ebenfalls anfällig für Mining-Angriffe, so dass erfolgreiche Angriffe auch ein Risiko für die GEM darstellen.
5.4 Wertschwankung
Der Wert der GEM kann schwanken, und Käufer könnten einen Wertverlust der erworbenen Token erleiden. Es kann verschiedene Gründe geben, die ungünstige Schwankungen des Wertes der GEM verursachen, die im Gegensatz zu Bankkonten oder Konten bei anderen Finanzinstituten völlig unversichert sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für den Wert des GEM.
6. Sicherheit
Jeder Käufer ergreift angemessene und geeignete Massnahmen zur Sicherung des Zugangs zu:
(a) jedem Gerät, das mit der E-Mail-Adresse verbunden ist, die mit Ihrem Konto bei der Plattform verknüpft ist,
(b) privaten Schlüsseln, die für den Zugang zu dem relevanten Speichermedium (Ethereum- oder Bitcoin-Wallet) erforderlich sind, und
(c) seinem Benutzernamen, seinem Passwort und allen anderen Anmelde- oder Identifizierungsdaten der Plattform.
Falls ein Käufer eine Sicherheitsverletzung in einem der oben genannten Bereiche vermutet, wird er die Gesellschaft unverzüglich informieren, damit die Gesellschaft alle erforderlichen und möglichen Massnahmen ergreifen kann, um das Konto des Käufers, die Website, die Plattform, die GEMs und die Systeme insgesamt zu sichern.
Für den Fall, dass ein Käufer nicht mehr im Besitz eines mit seinem Konto verbundenen Geräts ist oder nicht in der Lage ist, seine Anmelde- oder Identifizierungsdaten für die Plattform bereitzustellen, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen einer anderen Partei Zugang zum Konto des Käufers gewähren, die den entsprechenden Nachweis erbringt, dass diese Partei tatsächlich der Käufer ist oder den Käufer ordnungsgemäss vertritt. Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, die von ihr akzeptierten Nachweise zu bestimmen, wozu unter anderem eine beeidigte, notariell beglaubigte Identitätserklärung gehören kann.
7. Haftung
Die Gesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter haften in Bezug auf GEM weder dem Käufer noch anderen für Schäden jeglicher Art, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf direkte, Folge-, zufällige, besondere oder indirekte Schäden. Dieses schliesst mit ein ist aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Handelsverluste oder Schäden, die aus der Nutzung oder dem Verlust der Nutzung dieser Website, der Plattform und der GEMs resultieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesellschaft auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Verluste hingewiesen wurde, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung von GEM, der Website oder der Plattform.
Darüber hinaus sind weder die Gesellschaft noch ein damit verbundenes Unternehmen oder Lizenzgeber für Entschädigungen, Erstattungen oder Schäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit Folgendem entstehen (a) Unmöglichkeit, die Website, die Plattform oder die GEM zu nutzen, einschliesslich und ohne Einschränkung als Folge einer Beendigung oder Aussetzung des Ethereum-Netzwerks oder dieser Vereinbarung sowie einschliesslich als Folge von Stromausfällen, Wartungsarbeiten, Defekten, Systemausfällen oder anderen Unterbrechungen; und (b) den Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen.
8. Rücktritt
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das KSchG in seinem § 4 vorsieht, dass ein Konsument das Recht hat, von einem Vertrag mit einem Unternehmer ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Vertragsannahme, zurückzutreten, wenn die Vertragserklärung des Konsumenten nicht in vom Unternehmer zu Geschäftszwecken benützten Räumen abgegeben wurde.
Der Käufer nimmt weiters zur Kenntnis, dass ein Konsument gemäss § 12 FAGG das Recht hat, von einem mit einem Unternehmer im Fernabsatz oder ausserhalb von Geschäftsräumen (=online) geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zurückzutreten.
Das Rücktrittsrecht nach dem KSchG ist für den Käufer als Konsument unter anderem dann nicht anwendbar, wenn: (i) der Käufer die Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft zum Zweck des Abschlusses dieser AGB angebahnt hat (§ 4 Abs. 3 lit. a KSchG); (ii) dem Abschluss dieser AGB keine Besprechungen zwischen den Parteien oder deren Beauftragten vorausgegangen sind (§ 4 Abs. 3 lit. b KSchG); (iii) die AGB dem Fernabsatzgesetz (FAGG) unterliegen (§ 4 Abs. 3 lit. d KSchG).
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass ihm kein Rücktrittsrecht von einer in diesen Bedingungen vorgesehenen Leistung nach dem KSchG zusteht, da das Fernabsatzgesetz (FAGG) Anwendung findet.
Das Rücktrittsrecht nach dem FAGG gilt nicht für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (= GEM), wenn ein Unternehmer mit ausdrücklicher Zustimmung eines Konsumenten und in Kenntnis des Verlustes des Rücktrittsrechts bei rechtzeitiger Vertragserfüllung und nach Aushändigung einer Kopie oder Bestätigung des geschlossenen Vertrages an den Konsumenten rechtzeitig vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung dieser digitalen Inhalte beginnt.
Der Käufer erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Gesellschaft den Vertag über den Kauf und die Übertragung von GEM bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist erbringen wird. Der Käufer nimmt den Verlust des Rücktrittsrechtes aufgrund der rechtzeitigen Erfüllung des Vertrags über die GEM zur Kenntnis und erkennt diesen an. Die Gesellschaft übermittelt eine Kopie oder Bestätigung des Vertragsabschlusses mit dem Käufer an den Käufer. Der Käufer erteilt hiermit seine Zustimmung zu diesem Vorgang. Die Gesellschaft wird mit der Übertragung von GEM vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen. Der Käufer verzichtet folglich auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag über die GEM gemäss FAGG.
- Gemeinsame Bestimmungen
1. Nutzungsberechtigung
Der Kauf von Edelsteinen, die Website, die Plattform und die GEM werden natürlichen und juristischen Personen, die ihren Wohnsitz oder Sitz in den folgenden Ländern haben, nicht zur Nutzung angeboten: (a) Vereinigte Staaten von Amerika; (b) Volksrepublik China; (c) Republik Korea; (d) Island; (e) Russische Föderation („Restricted Areas“). Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den „Restricted Areas“ dürfen die Website, die Plattform und die GEM nicht nutzen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen angemessene organisatorische und technische Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Website und GEM nicht für Personen aus „Restricted Areas“ zugänglich sind.
Wenn Sie sich registrieren, um die Plattform im Namen einer juristischen Person zu nutzen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass (i) diese juristische Person ordnungsgemäss organisiert ist und nach den geltenden Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der sie organisiert ist, gültig existiert, (ii) Sie von dieser juristischen Person ordnungsgemäss bevollmächtigt sind, in ihrem Namen zu handeln, (iii) weder Sie noch die juristische Person, die Sie vertreten, auf einer der Sanktionslisten aufgeführt sind, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, einem EU-Land, einem OECD-Land, dem britischen Finanzministerium und dem US Office of Foreign Assets Control (OFAC) veröffentlicht und geführt werden, (iv) Sie haben ein umfassendes Verständnis der Funktionsweise, Verwendung und Speicherung von kryptografischen Token, Smart Contracts und Blockchain-basierter Software, (v) die juristische Person, die Sie vertreten, hat ihren Sitz ausserhalb der „Restricted Areas“ und (vi) Sie haben den Inhalt dieses Dokuments sorgfältig geprüft und haben diese AGB verstanden und stimmen ihnen zu.
Wenn Sie sich registrieren, um die Plattform in Ihrem eigenen Namen zu nutzen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie (i) volljährig sind, um einen verbindlichen Vertrag zu schliessen, (ii) die volle Befugnis und Autorität haben, diese AGB zu akzeptieren, (iii) nicht auf einer der Sanktionslisten aufgeführt sind, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, einem EU-Land, einem OECD-Land, dem britischen Finanzministerium und dem US Office of Foreign Assets Control (OFAC) veröffentlicht und geführt werden, (iv) ein tiefgreifendes Verständnis der Funktionsweise, Verwendung und Speicherung von kryptografischen Token, Smart Contracts und Blockchain-basierter Software haben, (v) Ihr Wohnsitz ausserhalb der „Restricted Areas“ liegt und (vi) Sie den Inhalt dieses Dokuments sorgfältig gelesen und diese AGB verstanden haben und ihnen zustimmen.
2. Mitwirkungsobliegenheit
Die Gesellschaft beachtet die Vorschriften des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz und den Bestimmungen über die Geldwäschereibekämpfung. Ein Rechtsgeschäft über GEM zwischen der Gesellschaft und dem Käufer kommt nur zustande, wenn der Käufer die zur Einhaltung der genannten Pflichten erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgetreu und vollständig gegenüber der Gesellschaft offenlegt und die Gesellschaft nach Prüfung der offengelegten personenbezogenen Daten die Annahme der Kaufangebots erklärt. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird auf Punkt V.3. dieser AGB Bezug genommen.
3. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Leistungserbringung von der Gesellschaft erforderlich ist, findet ausschliesslich auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wie insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.habsburgfinearts.com/datenschutz/
4. Höhere Gewalt
Die Gesellschaft und damit verbundenen Unternehmen haften nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis aus Gründen resultiert, die ausserhalb unserer Kontrolle liegen, einschliesslich höherer Gewalt, Arbeitsstreitigkeiten oder sonstiger Betriebsstörungen, Strom-, Telekommunikations-, Hardware, Erdbeben, Stürme oder andere Naturereignisse, Blockaden, Embargos, Unruhen, Regierungshandlungen oder -anordnungen, terroristische Handlungen oder Krieg, Änderungen in der Blockchain-Technologie (im weitesten Sinne), Änderungen in Ethereum oder anderen Blockchain-Protokollen oder andere Umstände ausserhalb unserer Kontrolle.
5. Steuern
Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die rechtzeitige und korrekte Berechnung und Zahlung aller fälligen Steuern in Übereinstimmung mit der für die Käufer geltenden Gesetzgebung.
6. Geistiges Eigentum
Die Gesellschaft behält alle Rechte, Titel und Interessen am gesamten geistigen Eigentum, einschliesslich Erfindungen, Entdeckungen, Verfahren, Marken, Methoden, Zusammensetzungen, Formeln, Techniken, Informationen, Quellcode, Markennamen, Grafiken, Benutzeroberflächendesign, Text, Logos, Bilder, Informationen und Daten im Zusammenhang mit Edelsteinen, dem GEM, der Plattform und der Website, unabhängig davon, ob diese patentierbar, urheberrechtlich oder markenrechtlich schützbar sind oder nicht, sowie alle darauf basierenden Marken, Urheberrechte oder Patente. Die Nutzung des geistigen Eigentums darf nur mit der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft verwendet werden.
Diese AGB sind nicht so zu verstehen und auszulegen, dass sie eine Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum bedeuten, es sei denn, dies ist in diesen AGB ausdrücklich so definiert.
Dem Käufer wird der Zugang und die Nutzung der Website, der Plattform und der GEMs ausschliesslich in Übereinstimmung mit diesen AGB gewährt. Der Zugang zur Website ist frei. Der Zugang zur Plattform erfordert eine Anmeldung durch den Käufer. Für die Anmeldung muss der Käufer eine gültige E-Mail-Adresse verwenden und ein Passwort frei wählen. Die Gesellschaft hat keine Einsicht und keinen Zugriff auf das Passwort des Käufers. Zur Klarstellung wird auf Punkt IV. 6. dieser AGB verwiesen.
Als Bedingung für die Nutzung der Website und der GEMs garantiert der Käufer gegenüber der Gesellschaft, dass er die Website, die Plattform und die GEM nicht für einen ungesetzlichen oder durch diese AGB verbotenen Zweck nutzen wird. Der Käufer darf die GEM nicht in einer Weise nutzen, die die Website, die Plattform oder die GEM beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte. Es ist dem Käufer nicht gestattet, Materialien oder Informationen über Mittel zu erhalten oder zu versuchen, diese zu erhalten, die nicht absichtlich über die Website und die GEM zur Verfügung gestellt oder vorgesehen wurden. Die Einschränkung der Übertragbarkeit der Lizenz ist nicht so zu verstehen, dass es den Käufern nicht gestattet ist, GEM an Dritte zu übertragen.
Das gesamte geistige Eigentum der Gesellschaft ist Eigentum von der Gesellschaft und wird durch Urheberrecht, Markenrecht und andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und der Eigentumsrechte geschützt. Jeder Käufer verpflichtet sich, alle Urheberrechts- und sonstigen Eigentumsvermerke, Legenden oder sonstigen Beschränkungen, die in solchen Inhalten enthalten sind, zu beachten und einzuhalten und keine Änderungen daran vorzunehmen.
Es ist dem Käufer nicht gestattet, das geistige Eigentum ganz oder teilweise zu verändern, zu veröffentlichen, zu übertragen, zurückzuentwickeln, sich an der Übertragung oder dem Verkauf zu beteiligen, abgeleitete Werke zu erstellen oder in irgendeiner Weise das geistige Eigentum zu verwerten, das sich auf der Website oder den damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen befindet. Das geistige Eigentum ist nicht zum Wiederverkauf bestimmt. Die Nutzung des geistigen Eigentums berechtigt den Käufer nicht zu einer unbefugten Nutzung des geistigen Eigentums, insbesondere wird der Käufer keine Eigentumsrechte oder Zuordnungshinweise löschen oder verändern. Der Käufer wird das geistige Eigentum ausschliesslich für seinen persönlichen Gebrauch verwenden und keine andere Verwendung des geistigen Eigentums ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von der Gesellschaft und dem Urheberrechtsinhaber vornehmen. Der Käufer versteht und akzeptiert, dass er keine Eigentumsrechte am geistigen Eigentum erwirbt. Die Gesellschaft gewährt dem Käufer keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Lizenzen für das geistige Eigentum der Gesellschaft, es sei denn, dies wird durch diese AGB ausdrücklich genehmigt.
7. Anwendbares Recht
Diese AGB sowie die Bereitstellung unserer Services unterliegen dem liechtensteinischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes und UN-Kaufrechts und sind demgemäss auszulegen.
Ungeachtet der vorangegangenen Rechtswahl kann ein Konsument; sohin eine natürliche Person, die unsere Services zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der nicht ihrer unternehmerischen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sich auf die zwingenden Bestimmungen des Rechts desjenigen Staates berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (d.h. Bestimmungen, die gemäss der Rechtswahl des genannten Landes, unabhängig von dieser Rechtswahlklausel, gelten müssen (nachfolgend „Mussbestimmungen”).
8. Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die aus diesen AGB entstehen, werden aus-schliesslich vor die zuständigen Gerichte in Vaduz in Liechtenstein gebracht.
Ungeachtet der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung können Klagen eines Konsumenten hinsichtlich der Vollstreckung der relevanten, anwendbaren Mussbestimmungen auch vor den Gerichten desjenigen Staates erhoben werden, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat, und können Klagen gegen einen Konsumenten nur vor Gerichten desjenigen Staates erhoben werden, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat.
9. Beschwerde und alternative Streitbeilegung
Für Konsumenten (im Europäischen Wirtschaftsraum): Wir empfehlen Ihnen, uns zuerst über Beschwerden zu informieren, indem Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Wenn dies nicht zur Lösung Ihrer Beschwerde führt, können Sie sie über die OS-Plattform der Europäischen Kommission hochladen. Diese Plattform zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: http://ec.europa.eu/odr.
Die deutsche Übersetzung der Plattform basiert auf dem englischen Original. Die übersetzte Version der englischen Bedingungen ist eine Gefälligkeitsübersetzung und dient nur der Information sowie innerbetrieblichen Zwecken. Im Fall von Streitigkeiten, Widersprüchlichkeiten oder Abweichungen zwischen der englischen Version und der Version in einer anderen Sprache gilt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die englische Version und ist bindend. Die englische Version finden Sie auf unserer Plattform (wenn Sie als Sprache Englisch wählen) oder wird Ihnen auf Anfrage in Schriftform zugesendet.
10. Verschiedenes
Materialien und Informationen, die auf der Website oder an anderer Stelle veröffentlicht werden, sind nicht bindend und – sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird – nicht Teil dieser AGB, sondern haben lediglich beschreibenden Charakter.
Der Käufer und die Gesellschaft sind unabhängige Vertragspartner, und weder die eine noch die andere Partei ist für irgendeinen Zweck ein Vertreter der anderen Partei oder hat die Befugnis, die andere Partei zu binden.
11. Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Punktes
Mündliche Nebenbestimmungen zu diesen AGB bestehen nicht.
Das Versäumnis oder die Unterlassung der Gesellschaft, eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, stellt weder einen gegenwärtigen oder zukünftigen Verzicht auf diese AGB dar noch schränkt es das Recht der Gesellschaft ein, diese Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen. Alle Verzichtserklärungen der Gesellschaft müssen unmissverständlich und schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Subsidiär gelten für das Rechtsgeschäft insbesondere die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und die anwendbaren Konsumentenschutzgesetze (wie etwa das KSchG und das FAGG), alle in der jeweils geltenden Fassung.
Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Käufer und der Gesellschaft in Bezug auf den Gegenstand dieser AGB dar, insbesondere in Bezug auf die Nutzung der Website, der Plattform und der GEM. Diese AGB ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Zusicherungen, Absprachen, Vereinbarungen oder Mitteilungen zwischen dem Käufer und der Gesellschaft, ob schriftlich oder mündlich, bezüglich des Gegenstands dieser AGB